Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der VitaCellScan GmbH gleidern sich in zwei Teile:

Bitte orientieren Sie sich entsprechend ihrem Bedarf.

Allgemeine Verkaufs‐ und Lieferbedingungen (Produkte)

VitaCellScan GmbH, Am Sonnenhang 44, D‐67714 Waldfischbach-Burgalben

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich‐rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.

(2) Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

Sofern eine Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, können wir diese innerhalb von zwei bis vier Wochen annehmen.

§ 3 Überlassene Unterlagen

An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns Eigentums‐ und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Bestellers nicht innerhalb der Frist von § 2 annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden.

§ 4 Preise und Zahlung

(1) Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise ab Waldfischbach-Burgalben zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe.

(2) Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das angegebene Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.

(3) Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung zu zahlen. Verzugszinsen werden in Höhe von 7 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

(4) Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn‐, Material‐ und Vertriebskosten für Lieferungen, die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.

§ 5 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 6 Lieferzeit

(1) Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit (5–10 Tage nach Zahlungseingang) setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

(2) Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme‐ oder Schuldnerverzug geraten ist. (3) Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.

§ 7 Gefahrübergang bei Versendung

Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt. Die Lieferung erfolgt mittels versichertem Paket.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

(1) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält.

(2) Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl‐, Feuer‐ und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Müssen Wartungs‐ und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.

(3) Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura‐Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.

(4) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

§ 9 Gewährleistung und Mängelrüge sowie Rückgriff/Herstellerregress

(1) Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs‐ und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

(2) Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware bei unserem Besteller. Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist unsere Zustimmung einzuholen.

(3) Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.

(4) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller unbeschadet etwaiger Schadens‐ ersatzansprüche vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.

(5) Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.

(6) Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport‐, Wege‐, Arbeits‐ und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.

(7) Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruches des Bestellers gegen den Lieferer gilt ferner Absatz 6 entsprechend.

§ 10 Sonstiges

(1) Kostenlose Minitests (Mini‐Messungen, einfache Tests) sind nicht Bestandteil des Vertrages und können jederzeit von OligoScan/dem Hersteller/dem Betreiber verändert/abgeschaltet werden. Es besteht kein Anspruch auf diese Messungen.

(2) Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN‐Kaufrechts (CISG).

(3) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.

(4) Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.

(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt, bzw. diese Lücke ausfüllt.

Anhang 1:

Gewährleistungsfrist

1 Jahr auf den Scanner, USB Kabel ist von der Gewährleistung ausgeschlossen.

Preise

VitaCellScan 2.125,00 € netto zzgl. 403,75 € MwSt. (= brutto 2.528,75 €) zahlbar nach Rechnungsstellung. Die Preise für die durchgeführten Komplett‐Tests 29,41 € zzgl. 19 % MwSt. = 5,59 €, 35,00 € brutto sind auf unbestimmte Zeit festgelegt. Bitte beachten Sie hierbei § 4 (4). Ein Ausscheiden aus den Messungen muss schriftlich erfolgen. Ab diesem Zeitpunkt wird der Zugang zum Server gesperrt. Wenn ein System käuflich erworben und restlos bezahlt wurde (Seriennummer ist auf der Rechnung zu ersehen) kann auch nach einer Ruhezeit eine neue Freischaltung zu den gleichen Konditionen und den dann gültigen Preisen erfolgen. Die Rechnungsstellung für die Tests erfolgt monatlich. Zahlung kann durch SEPA‐ Lastschrift oder Überweisung innerhalb 14 Tagen erfolgen. Im Inland wird die gesetzliche Mehrwertsteuer (derzeit 19 %) fällig. Bei innereuropäischen Verkäufen ist für eine Befreiung von der gesetzlichen MwSt. die Steuer‐Identifikationsnummer notwendig (innergemeinschaftliche Lieferung).

Änderungen oder sonstige Absprachen bedürfen der schriftlichen Form und ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung.

Waldfischbach-Burgalben, 1. November 2018


ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR SEMINARE, SERVICE- UND DIENSTLEISTUNGEN

VitaCellScan GmbH, Am Sonnenhang 44, 67714 Waldfischbach

1. GELTUNGSBEREICH

1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge in Bezug auf Seminare, Service- und Dienstleistungen von VitaCellScan.

1.2 Die Geltung dieser Geschäftsbedingungen ist ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen sowie von gesetzlichen Regelungen zu Ungunsten von VitaCellScan abweichende Bedingungen des Vertragspartners gelten nicht, es sei denn, diesen ist ausdrücklich schriftlich seitens Oligotrade zugestimmt worden.

1.3 Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen VitaCellScan und dem Vertragspartner.

2. ANMELDUNG/ VERTRAGSSCHLUSS

2.1 Angebote für Seminare, Service- und Dienstleistungen von VitaCellScan erfolgen stets freibleibend und unverbindlich.

2.2 Die Buchungen bzw. die Inanspruchnahme von Service- und Dienstleistungen und die Anmeldung zu den Veranstaltungen und Seminaren von VitaCellScan erfolgt schriftlich per Briefpost oder per E-Mail. Soweit dem Vertragspartner auf seine Anmeldung hin eine Eingangsbestätigung geschickt wird, so handelt es sich hierbei noch nicht um eine Annahme der Anmeldung.

2.3 VitaCellScan ist berechtigt, die Anmeldung innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung/Anmeldebestätigung per Post, per Telefax oder in elektronischer Form anzunehmen. Mit Zugang dieser Annahmebestätigung beim Vertragspartner kommt der Vertrag zustande.

2.4 Die Buchung/Anmeldung ist erst nach der schriftlichen Bestätigung durch VitaCellScan für beide Seiten verbindlich.

2.5 Ein Anspruch auf Service- und Dienstleistungen sowie auf Teilnahme an der gebuchten Veranstaltung von VitaCellScan besteht nur dann, wenn bei der Buchung von Seminaren die vollständige Vergütung bzw. bei anderen Service- und Dienstleistungen mindestens  50 % der Vergütung auf dem Konto von VitaCellScan eingegangen ist. Dieser Anspruch steht zudem unter dem Vorbehalt der Rechte von VitaCellScan gemäß Ziffer 2.7 dieser Teilnahmebedingungen.

2.6 Erfolgt bei der Buchung von Seminaren die Zahlung nicht bis zu einer Frist von sechs Wochen vor Beginn der Veranstaltung bzw. erfolgt bei anderen Service- und Dienstleistungen die Zahlung der 50 % Vergütung nicht bis zum auf der Rechnung angegebenen Zeitpunkt, so hat VitaCellScan das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.

2.7 VitaCellScan hat das Recht, Termine, die Person der Referenten /Veranstalter und den Veranstaltungsort seiner Service- und Dienstleistungen zu ändern. Dies gilt insbesondere, wenn ein Veranstaltungstermin wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstigen nicht zu vertretenden Umständen nicht eingehalten werden kann. In diesem Fall wird VitaCellScan einen neuen Termin ansetzen. Der Vertragspartner hat das Recht, sollte für ihn eine Entgegennahme der Service- und Dienstleistungen bzw. eine Teilnahme an diesem geänderten Termin nicht möglich sein, diesen Termin nicht wahrzunehmen und die von ihm geleisteten Teilnahmegebühren zurück zu verlangen.

3. VERANTWORTLICHKEITEN

3.1 Die inhaltliche Ausgestaltung der Seminar- und Dienstleistungen bzw. der Veranstaltungen liegt im freien Ermessen und Verantwortungsbereich von VitaCellScan. Die jeweiligen Serviceund Dienstleistungen bzw. die Veranstaltungen werden nach dem derzeitigen Stand der Technik durchgeführt.

3.2 Für den Erfolg der Service- und Dienstleistungen, dafür, dass Erwartungen des Vertragspartners erfüllt werden und für das Erwerben von Kenntnissen übernimmt VitaCellScan keinerlei Haftung.

3.3 Ebenso übernimmt VitaCellScan keinerlei Haftung für erteilten Rat oder die Folgen der Verwendung von erworbenen Kenntnissen. Der Vertragspartner ist für die Auswahl der Seminare, der Service-und Dienstleistungen selbst verantwortlich.

4. URHEBERRECHTE

4.1 Die ausgegebenen Unterlagen von VitaCellScan sind urheberrechtlich geschützt. Ein Nachdruck oder eine Weitergabe an Dritte ohne ausdrückliche, schriftliche Zustimmung von VitaCellScan sind nicht gestattet.

4.2 Bei Urheberrechtsverletzungen und sonstigen Zuwiderhandlungen behält sich VitaCellScan vor, die Rechtsverletzung zu ahnden und insbesondere Schadensersatzforderungen geltend zu machen.

4.3 Sollten Vertragspartner für Zwecke der Fortbildung, zur internen Revision, für Facharbeiten oder für wissenschaftliche Forschungszwecke Interesse an Teilen unserer Unterlagen haben, besteht die Möglichkeit, kraft einer ausdrücklichen und schriftlich erklärten Zustimmung eine zu bestimmende Art der Nutzung zu gestatten.

5. PREISANGABE

Die angegebenen Teilnahmegebühren, Honorargebühren, Vergütungen und sonstige anfallenden Kosten verstehen sich Netto, zuzüglich der in Deutschland dann geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

6. RÜCKTRITT BEI BUCHUNG VON SEMINAREN

6.1 Der Vertragspartner hat das Recht vom Vertrag zurückzutreten.

6.2 Erfolgt dieser Rücktritt - mindestens 2 Monate vor Entgegennahme der Service- und Dienstleistungen bzw. vor Veranstaltungsbeginn, so hat der Vertragspartner 10 % - mindestens 1 Monat vor Entgegennahme der Service- und Dienstleistungen bzw. vor Veranstaltungsbeginn, so hat der Vertragspartner 30 % - mindestens 2 Wochen vor Entgegennahme der Service- und Dienstleistungen bzw. vor Veranstaltungsbeginn, so hat der Vertragspartner 50 % der Teilnahmegebühr an VitaCellScan zu zahlen.

6.3 Bei einem Rücktritt innerhalb der letzten zwei Wochen vor Entgegennahme der Service- und Dienstleistungen bzw. vor Veranstaltungsbeginn ist die volle Teilnahmegebühr VitaCellScan geschuldet.

7. DATENSCHUTZ

7.1 VitaCellScan schützt die personenbezogenen Daten des Vertragspartners. VitaCellScan beachtet hierbei insbesondere die gesetzlichen Vorgaben und wird überlassene Daten vertraulich behandeln.

7.2 Der Vertragspartner gestattet VitaCellScan den Namen und das Unternehmen des Vertragspartners in Teilnehmerlisten aufzunehmen und diese an die weiteren Teilnehmer einer Veranstaltung auszuteilen.

7.3 VitaCellScan wird, soweit dies nicht vom Vertragspartner abweichend gewünscht wird oder dieser nachträglich widerspricht, den Vertragspartner schriftlich, per Telefax oder in elektronischer Form über sein Veranstaltungsprogramm oder über andere seiner Leistungen unterrichten.

8. SONSTIGES

8.1 Auf das Vertragsverhältnis und seine Durchführung findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Regelungen des CISG (UN-Kaufrecht) Anwendung. Diese Rechtswahl gilt auch für Verbraucherverträge, sofern Art. 29 EGBGB nicht entgegensteht.

8.2 Sollte eine oder sollten mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, oder dieser Vertragstext eine Regelungslücke enthalten, so werden die Vertragsparteien die unwirksamen oder unvollständigen Bestimmungen durch angemessene Regelungen ersetzen oder ergänzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung weitestgehend entsprechen. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.

Waldfischbach-Burgalben, 5. Oktober 2018